Anfrage bestätigen oder ablehnen
Bestätige eine Eltern-Verknüpfung über den Link in der E-Mail oder im Profil unter Offene Anfragen. Ablehnen geht genauso. Anfragen gelten 14 Tage.
Was ist das?
Stößt dein Kind oder dein Elternteil eine Eltern-Verknüpfung an, musst du sie bestätigen. Erst dann ist sie aktiv. Trägt Lina ihre Mutter Petra ein, bestätigt Petra. Trägt Petra ihre Tochter Lina ein, bestätigt Lina.
Ausnahme: Verknüpft die Chorleitung aus der Mitgliederliste, ist die Verknüpfung sofort aktiv. Ihr bekommt beide nur eine Benachrichtigung.
So bestätigst du
Per E-Mail:
- Öffne die E-Mail „… möchte dich als Erziehungsberechtigte verknüpfen" beziehungsweise „… möchte dich als verwaltete Person eintragen".
- Klicke auf den Link. Er führt dich zur Anmeldung, falls du nicht angemeldet bist.
- Melde dich mit genau dem Zugang an, an den die Anfrage gerichtet ist.
- Bestätige oder lehne ab.
Im Profil:
- Öffne dein Profil, Abschnitt Eltern-Verknüpfung.
- Unter Offene Anfragen siehst du, wer dich verknüpfen möchte und in welcher Rolle.
- Bestätige oder lehne ab.
Was nach dem Bestätigen gilt
- Die Verknüpfung ist sofort aktiv in allen Chören, in denen ihr beide Mitglied seid. Dein Profil zeigt bei jeder Verknüpfung, in welchen Chören sie wirkt.
- Das Elternteil kann ab jetzt für das Kind zu- und absagen und abstimmen und sieht alles, was das Kind im gemeinsamen Chor sieht.
- Beide Seiten sehen die Verknüpfung im eigenen Profil. In der Mitgliederliste steht beim Kind ein Hinweis „Erziehungsberechtigte: Petra Müller".
- Lösen kann später nur das Elternteil.
Ablehnen
Lehnst du ab, bleibt alles wie vorher. Die anfragende Person bekommt eine Benachrichtigung, eine Begründung ist nicht nötig. Sie kann später erneut anfragen.
Abgelaufene Anfrage
Eine Anfrage ist 14 Tage gültig. Danach funktioniert der Link nicht mehr und die Anfrage verschwindet aus den offenen Anfragen. Die anfragende Person stößt sie einfach neu an.
Häufige Fragen
Der Link fragt nach einem Login. Warum?▾
Ich habe die E-Mail nicht bekommen. Was nun?▾
Erfährt die anfragende Person, wenn ich ablehne?▾
Der Link ist abgelaufen. Kann ich trotzdem bestätigen?▾
Verwandte Funktionen
Verknüpfung anstoßen
Trage im Profil die E-Mail-Adresse deines Kindes oder Elternteils ein. Die Gegenseite bestätigt per Link oder im Profil. Voraussetzung: ein gemeinsamer Chor.
Eltern & Kinder
Verknüpfung lösen
Nur das Elternteil löst die Eltern-Verknüpfung, im Profil unter Von mir verwaltete Personen. Das Kind wird benachrichtigt. Chorleitung und Kind nicht.
Eltern & Kinder
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